Board Academy: Web-Seminare NEU
Ergänzend zu unseren Präsenzseminaren, bietet die WP Board Academy eine Reihe an Web-Seminaren zur schnellen und effektiven Wissensvermittlung.
Die Referenten sind durchweg erfahrene Branchenexperten, die zu jeweils aktuellen und relevanten Themen vortragen. Die WP Board Academy online bündelt Web-Serien zuübergeordneten Themen, wie
- Aufsichtsrat
- Interim Management
- Restrukturierung & Sanierung
- Insolvenzen
- Career Advice
Darüber hinaus wird es Gastredner zu aktuellen Themen geben, die direkt auf aktuelle Marktgeschehnisse reagieren. Interviews mit Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft runden das Themenprofil der WP Board Academy online ab.
WEB-SEMINAR TERMINE 2021
Februar/März 2021
Vortragsreihe Organhaftung bei Kapitalgesellschaften in der Schieflage sowie Vermeidungsstrategien
Pandemiebedingt kommt es zu heftigen Turbulenzen in vielen Wirtschaftsbereichen. Gerät eine Gesellschaft in finanzielle Schieflage, steht besonders die Unternehmensführung unter Druck. Zu wenig Beachtung wird meist dem Thema Haftung der Geschäftsleitung in Krisensituationen geschenkt. Diese kann aber, bei entsprechendem Wissen über zu setzende Maßnahmen, erheblich reduziert werden.
Die WP Human Capital Group, ein globaler agierender Personaldienstleister, mit Schwerpunkt der Personalvermittlung (Fest oder Interim) in Restrukturierungssituationen, veranstaltet eine Web-Seminar-Serie zu vorstehendem Thema.
Referenten
- Dr. Marcus Benes, Partner der Kanzlei E+H Eisenberger + Herzog Attorneys-at-Law, einer der renommiertesten Anwälte im Bereich der Restrukturierung in Österreich
- Mag. Karoline Maria Hofmann, Rechtsanwältin der Kanzlei E+H Eisenberger + Herzog Attorneys-at-Law, Spezialistin im Unternehmensrecht
Teil 2 / Gesteigerte Pflichten des Vorstandes in der Krise I
- Eigenkapitalersatz
- Unternehmensreorganisation
- drohende Zahlungsunfähigkeit
Datum: 23.02.2021 um 10:00 Uhr - ERFOLGT
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Teil 3 / Gesteigerte Pflichten des Vorstandes in der Krise II
- Insolvenzantragspflicht
- Gläubigergleichbehandlung
- Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern
- Haftung für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge
Datum: 25.02.2021 um 10:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
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Teil 4 / Haftung und Pflichten des Aufsichtsrates und des Gesellschafters
- Verstärkte Aufsichtspflicht in der Krise
- Haftung als 'faktischer Geschäftsführer'
- Weisungen an den Vorstand
- Genehmigung von Handlungen des Vorstandes
- Einlagenrückgewähr und EKEG aus Sicht des Gesellschafters
Datum: 02.03.2021 um 10:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
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Teil 5 / Strafrechtliche Verantwortung von Organen
Datum: 04.03.2021 um 16:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
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Teil 6 / Generelle Pflichten des Vorstandes
- Pflichten nach Aktiengesetz / GmbH-Gesetz und Business Judgement Rule
- Verbotene Einlagenrückgewähr
- Verwaltungsstrafrecht
- Kapitalmarktrechtliche Pflichten
- Grundlagen der Vorstandshaftung
Datum: 09.03.2021 um 16:00 Uhr
Dauer: ca. 40 Minuten
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WEB-SEMINAR TERMINE 2021
März 2021
SanInsFoG: Was bedeutet das neue Gesetz für den Insolvenzmarkt?
Seit 1. Januar 2021 verändert das Gesetz zur Weiterentwicklung des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) die Sanierungs- und Insolvenzpraxis. Das SanInsFoG führt mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz StaRUG neue Werkzeuge für die Sanierung von Unternehmen ein und schließt mit Änderungen in der Insolvenzordnung viele diskutierte Lücken.
Mit unserer Web-Seminar-Serie zum Thema erhalten Verantwortliche Informationen über den Gesetzgebungsprozess sowie Hinweise für die Praxis.
Zielgruppe: Geschäftsführer, Vorstände, CEOs, CFOs, Aufsichtsräte, Gesellschafter mittelständischer Unternehmen
Teil 1
Überblick: Instrumente des Restrukturierungsrahmens und Einstieg in die Sanierung im Gefüge dynamischer Insolvenzgründe
Der neue Werkzeugkasten der Sanierung nach dem StaRUG: Zwischen Sanierung, Treuhandmodellen und dem Schutzschirm steht seit dem 1. Januar 2021 der präventive Restrukturierungsrahmen als hybrides Restrukturierungstool für eine nachhaltige Entschuldung zur Verfügung. Wer kann dieses Werkzeug nutzen, welche Voraussetzung müssen vorliegen und was kann es leisten?
- Dynamisches Insolvenzrecht in Zeiten der Pandemie
- Sind die Eckpunkte der Richtlinie umgesetzt?
- Überblick über den neuen Instrumentenkasten
- Was heißt das für den Einstieg in den Rahmen für die Praxis?
Termin: 04.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referent: Daniel Fritz, Partner Dentons
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Teil 2
Anpassung und Lösung: Frühwarnsysteme und Reporting-Prozesse zwischen Management und Aufsichtsorganen
StaRuG sorgt erstmalig für Klarheit. Die Zeiträume in denen man prüfen muss, ob eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, werden erstmalig per Gesetz klar definiert. Plichten, Rechte und Risiken von Management und Aufsichtsorganen werden in diesem Zusammenhang sehr deutlich angepasst und i.W. verschärft. Die drohende Zahlungsunfähigkeit, vielfach bis jetzt im praktischen Alltag eher belächelt, gewinnt an Bedeutung. Dementsprechend sind nun Frühwarnsysteme anzupassen, Reporting Prozesse zwischen Management und Aufsichtsorganen anzupassen, um hier dem neuen Haftungsrisiko adäquat zu begegnen.
- Anpassung und Lösungen für Frühwarnsysteme
- Betriebswirtschaftliche Auswirkungen auf das Frühwarnsystem des CEOs
- Konkrete Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung
- Finanzierungsrichtlinien
Termin: 11.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referenten: Lars Richter, Geschäftsführer Rödl Consulting GmbH
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Teil 3
Der Restrukturierungsbeauftragte, Arbeitnehmerbeteiligung und Gläubigerbeirat
Die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten soll nur im Ausnahmefall notwendig sein, ansonsten auf Antrag der Schuldnerin oder von mindestens 25 Prozent der Restrukturierungsgläubiger einer Restrukturierungsgruppe, die zur Übernahme der Kosten bereit sind, erfolgen. Allerdings ist sie u.a. dann notwendig, wenn Rechte von Verbraucherinnen oder mittleren, kleinen oder Kleinstunternehmen berührt werden, eine Stabilisierungsanordnung erwirkt wird, eine Vertragsbeendigung beantragt wird oder absehbar ist, dass das Restrukturierungsziel nur gegen den Willen von Inhaberinnen von Restrukturierungsforderungen oder Absonderungsanwartschaften erreichbar ist, deren Zustimmung ersetzt werden müsste.
- Unternehmensberater, Restrukturierungsberater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Insolvenzverwalter: Bestellung des richtigen Restrukturierungsbeauftragten
- Arbeitnehmerbeteiligung und Gläubigerbeirat
Termin: 16.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referent:
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Teil 4
Rechte und Pflichten für Organschaften: Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement
Mit der Weiterentwicklung des SanInsFoG und Etablierung des StaRUG wurde eine allgemeine und rechtsformübergreifende Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement für Geschäftsleiter einer juristischen Person kodifiziert werden. Die Geschäftsleiter sollen fortlaufend über Entwicklungen wachen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Wenn sie solche Entwicklungen erkennen, sollen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Aufsichtsrat) berichten. Liegt die drohende Zahlungsunfähigkeit vor, müssen die Geschäftsleiter ab sofort die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens in Betracht ziehen, das der Wahrung der Gläubigerinteressen dient. Diesen Interessen der Gläubigerschaft soll im Konfliktfall der Vorrang gegenüber anderen Unternehmensbeteiligten, insbesondere auch den Gesellschaftern, einzuräumen sein.
- Verschärfung und Erleichterung der Geschäftsleiterhaftung in der (drohenden) Krise durch das SanInsFoG: Was müssen Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane wissen und beachten?
- Neue Organpflichten für den CEO und CFO
- Neue Organpflichten für den Aufsichtsrat
- Gefahren für den Gesellschafter
Termin: 17.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referenten: Dr. Bettina E. Breitenbücher, Prof. Dr. Anette Neußner (BREITENBÜCHER Rechtsanwälte) und Dr. Lambertus Fuhrmann, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg (Gesellschaftsrecht)
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Teil 5
Eingriffsmöglichkeiten in die bestehenden Finanzierungen und Sicherheiten nach StaRUG – kritische Betrachtung aus der Gläubigersicht
Mit dem StaRUG wird der deutsche Sanierungswerkzeugskasten um ein lang ersehntes Instrument ergänzt. Einem proaktiv handelnden Schuldner wird nun erstmals ermöglicht, einen Restrukturierungsplan außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens mit einem klassenübergreifenden Cram-Down umzusetzen. Insbesondere stehen somit die Gläubiger vor ganz neuen Herausforderungen. So besteht für die Kreditinstitute das Risiko, dass sie außerhalb der Insolvenz durch entsprechende Mehrheitsentscheidungen Haircuts oder sonstige Einschränkungen und Anpassungen der bestehenden Kreditverträge gegen ihren Willen hinnehmen müssen.
- Eingriffe in Konsortialkreditverträge, Sicherheitenpools, Inter-Creditor-Agreements
- Restrukturierung von gruppeninternen Drittsicherheiten
- Auswirkungen der Stabilisierungsanordnung
- Haftungs- und Anfechtungsprivilegierungen
Termin: 18.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referenten: Dr. Sylwia Maria Bea, Partner Norton Rose Fulbright LLP und Dr. Florian Dausend, ATLANTIK ADVISORS
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KONTAKT
WP Information GmbH
Verlagsleiterin / Head of Digital Platforms
Basma Dibs
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